Müssen Mieter von Geschäftsräumen, die wegen des Lockdowns keinen Zins zahlen, womöglich einen Teil des Umsatzersatzes, den sie vom Staat erhalten, an den Vermieter abgeben? Es gebe bereits etliche Fälle, in denen Vermieter die Herausgabe verlangen und darüber heftig gestritten wird, sagt Rechtsanwalt Alfred Nemetschke zur „Presse“.
Dürfen Banken auf den Fixkostenzuschuss zugreifen?
Dürfen Banken von Unternehmen verlangen, dass mit dem Fixkostenzuschuss Kreditschulden getilgt werden? Auf den ersten Blick erscheint das zweckwidrig – bei näherem Hinsehen zeigt sich aber: Manchmal geht es nicht anders.
Ähnlich sieht es Rechtsanwalt Alfred Nemetschke. „Sachverhalte klären. Und Befindlichkeiten klären“, das Zähle zu den Aufgaben der Mediation.
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„Ich bin einer der Anwälte, die Mediation befürworten“, sagt Nemetschke, das betreffe coronabedingte Streitigkeiten, aber etwa auch Konflikte bei Bauprojekten.
Die Klarstellung sei zu begrüßen, sagt Rechtsanwalt Alfred Nemetschke zur „Presse“. Endgültig klar sei damit jedoch auch, dass eine vierte Variante, die manche Vermieter anstreben, den Vorgaben nicht entspricht: dass Vermieter und Mieter vereinbaren, sich den staatlichen Zuschuss für den Mietzins zu teilen.
Effizienter sei es, rasch mit Liquidität zu helfen und im Nachhinein zu prüfen, wobei Betrug freilich scharf geahndet werden müsse, meinen viele. Etwa Rechtsanwalt Alfred Nemetschke: „Ich bin ein Verfechter des Schweizer Systems“, sagt er.
„Es spricht daher vieles dafür, die vom OGH 1918 zur Unternehmenspacht im Kriegsfall aufgestellten Grundsätze analog auf den Pandemiefall anzuwenden", sagt Nemetschke.
„Wir haben uns eingehend mit den Maßnahmepaketen der Regierung befasst. Einen tragfähigen Ansatz, dass Vermieter aus den verschiedenen Töpfen etwas bekommen könnten, haben wir noch nicht gefunden“, sagt Immobilienrechtsexperte Alfred Nemetschke.
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